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BVerwG, 28.09.1961 - III C 31.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausbildungshilfe für eine Ausbildung als Eurhythmielehrerin - Mehrjährige Tätigkeit als Büroangestellte - Annahme einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung
Verfahrensgang
- LVG Braunschweig, 27.11.1959 - III A 234.58
- BVerwG, 13.06.1960 - III C 31.60
- BVerwG, 28.09.1961 - III C 31.60
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.12.1958 - IV C 153.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.09.1961 - III C 31.60
Ebenso ist im Urteil vom 3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 153.56 - (ZLA 1959 S. 204) ausgesprochen, daß auch durch einen Umweg des Berufsganges eine erstrebte Berufsausbildung nicht in Frage gestellt zu sein braucht.
- BVerwG, 13.11.1963 - V C 168.62
Gewährung von Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein …
Mit Recht hat deshalb der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 28. September 1961 - BVerwG III C 31.60 - (RLA 1962, 46), ausgeführt, daß die Entscheidung, wann eine Berufsausbildung als abgeschlossen anzusehen sei, sich nicht allein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimme, sondern daß auf die gesamte Persönlichkeit des Antragstellers unter Würdigung seiner sozialen Herkunft und seines berichtigten Interesses an einer ihn befriedigenden Berufstätigkeit abgestellt werden müsse.